RS Vwgh 2026/9/2 Ra 2025/08/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.2026
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Für die Zeit vor der Erwachsenenvertreterbestellung ist vom Verwaltungsgericht(shof) oder der Behörde erforderlichenfalls selbst zu prüfen, ob der Betroffene schon damals nicht mehr prozessfähig gewesen ist.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080080.L03

Im RIS seit

29.09.2026

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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