RS Vwgh 2026/9/3 Ra 2026/17/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.2026
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGVG 2014 §45 Abs2
ZustG

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/16/0123 E 19. Juni 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026170013.L07

Im RIS seit

06.10.2026

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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