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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VwGVG 2014 §45 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/16/0123 E 19. Juni 2013 RS 1Stammrechtssatz
Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026170013.L07Im RIS seit
06.10.2026Zuletzt aktualisiert am
06.10.2026