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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 1997 §10 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Entstehungsgeschichte des § 10 AsylG 1997, die sich dahingehend zusammenfassen lässt, dass sich der Gesetzgeber in Bezug auf den erfassten Personenkreis - in bewusstem Gegensatz zu einer Regelung, die eine Übereinstimmung mit dem Personenkreis des Art. 8 MRK herbeigeführt hätte - auf die im UNHCR-Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft (1979) erwähnte "Mindestforderung" (Ehegatte und minderjährige Kinder) beschränkt und eine Erweiterung nur insofern vorgenommen hat, als sie in etwas anderen Zusammenhängen im Schengener Durchführungsübereinkommen und im Dubliner Übereinkommen vorgezeichnet war, nämlich hinsichtlich der Eltern minderjähriger Kinder.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999200426.X02Im RIS seit
31.07.2003