Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 litcRechtssatz
Durch einen unzureichenden Abstand zu anderen Fahrzeugen wird eine Verkehrslage geschaffen, die zu einer Beschädigung an diesen Fahrzeugen führen kann und den Lenker infolge verpflichtet, sich durch geeignete Maßnahmen davon zu überzeugen, dass das Fahrmanöver ohne Verkehrsunfall geglückt ist (VwGH 21.10.1992, 92/02/0197; VwGH 26.9.1990, 90/02/0039; VwGH 2.7.2018, Ra 2018/02/0203; VwGH 17.4.1991, 90/02/0206; VwGH 2.9.2024, Ra 2024/02/0169).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020127.L05Im RIS seit
29.09.2026Zuletzt aktualisiert am
29.09.2026