RS Vwgh 2003/6/16 2002/02/0312

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Veröffentlicht am 16.06.2003
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Index

90/02 Führerscheingesetz
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FSG 1997 §1 Abs1;
FSG 1997 §1 Abs3;
KFG 1967 §36 lita;

Rechtssatz

Gemäß § 36 lit. a KFG 1967 dürfen Kraftfahrzeuge auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind; die Zulassung bildet daher eine Voraussetzung für das Lenken eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 3 FSG 1997.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002020312.X02

Im RIS seit

01.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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