Index
E3R E03605600Norm
31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor;Rechtssatz
Es ist nicht ersichtlich, dass § 33 Abs. 2 MGV 1999 gegen Europarecht verstößt; eine sofortige endgültige Umwandlung der Referenzmengen ist vom Europarecht nicht verlangt, wie sich schon aus den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 ergibt. Auch die Systematik der genannten Verordnung und die mit ihr angestrebten Ziele sprechen nicht gegen die Möglichkeit einer provisorischen, befristeten oder einstweiligen Zuteilung von Referenzmengen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002170281.X04Im RIS seit
01.08.2003