Index
55 WirtschaftslenkungNorm
MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33 Abs2;Rechtssatz
Geht man davon aus, dass die Anträge hinsichtlich der Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge betreffend die Zwölfmonatszeiträume 1999/2000 und 2000/2001 verspätet waren (und eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommt), dann folgt schon aus dem wiedergegebenen Wortlaut des § 33 Abs. 2 MGV 1999, dass eine endgültige Referenzmenge (noch) nicht zugeteilt werden konnte und daher die Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge für den Zwölfmonatszeitraum 2001/2002 im begehrten Umfang nur provisorisch auszusprechen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002170281.X03Im RIS seit
01.08.2003