RS Vwgh 2003/6/24 2001/01/0236

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Veröffentlicht am 24.06.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/01/0369 E 4. April 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Taten haben bei der nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 vorzunehmenden Beurteilung der Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft grundsätzlich dann weniger Gewicht, wenn sie weiter zurückliegen (Hinweis E 7.9.2000, 2000/01/0117). Dabei ist auch der Zeitraum des Wohlverhaltens nach einer Straftat zu beachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010236.X02

Im RIS seit

21.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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