Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a Abs2 litc;Rechtssatz
Allfällige verdeckte Ausschüttungen einer GmbH an einen Gesellschafter stellen allein noch kein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit von Abgaben gerichtetes, der Aussetzung der Einhebung von Abgaben entgegenstehendes Verhalten dar. Diese Beurteilung ist schon deshalb geboten, weil andernfalls in allen Berufungsfällen, in welchen die Frage verdeckter Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften strittig ist, eine Bewilligung der Aussetzung der Einhebung von Abgaben im Hinblick auf § 212a Abs. 2 lit. c BAO nicht in Betracht käme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140343.X01Im RIS seit
18.07.2003