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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a Abs2 litc;Rechtssatz
Eine Verlagerung von allenfalls als verdeckte Ausschüttungen einem Gesellschafter zugeflossenen Geldbeträgen ins Ausland (durch diesen) stellt für sich allein kein der Aussetzung der Einhebung von Abgaben entgegenstehendes Verhalten des von den Abgaben betroffenen Abgabepflichtigen (der GmbH) dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140343.X02Im RIS seit
18.07.2003