RS Vwgh 2003/6/25 2000/03/0209

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Veröffentlicht am 25.06.2003
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Der Umstand, dass in der Umgebung des Gasthofes der Beschwerdeführer offensichtlich mehrere gleichartige Schilder bewilligt wurden, hat keinen Einfluss auf den Ausgang des gegenständlichen Verfahrens, können doch die Beschwerdeführer daraus keine Rechte für sich ableiten (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 1990, Zl. 89/02/0167, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000030209.X02

Im RIS seit

05.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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