RS Vwgh 2003/6/26 2000/16/0360

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Veröffentlicht am 26.06.2003
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §7 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Nach § 7 Abs. 1 Z. 1 GGG ist beim zivilgerichtlichen Verfahren der Kläger zahlungspflichtig. Eine in einem Vergleich aufgenommene Regelung über die Tragung der Gerichtsgebühren betrifft ausschließlich die interne Aufteilung der Gerichtsgebühren zwischen den Parteien des Zivilprozesses und hat keinen Einfluss auf die Festsetzung nach den Bestimmungen des GGG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000160360.X04

Im RIS seit

22.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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