RS Vwgh 2003/6/26 2003/16/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2003
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Index

23/01 Konkursordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §19a idF 1996/201;
KO §199 Abs5;
KO §3;
KO §6 Abs2;
KO §7;
KO §80;
KO §81a Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob eine im Wege des Schriftsatzes vom 9. Jänner 1997 (und damit nach dem Inkrafttreten des § 19a GGG) erfolgte Hereinnahme des Gemeinschuldners in den Kreis der beklagten Parteien neben den Masseverwalter und neben die ursprünglich zweitbeklagte Partei in Bezug auf die konkursfrei gewordenen Liegenschaftsanteile eine Vermehrung der klagsweise in Anspruch genommenen Personen darstellt oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160082.X02

Im RIS seit

24.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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