RS Vwgh 2003/6/26 2002/16/0299

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Veröffentlicht am 26.06.2003
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §18 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Bedingte Anschaffungsgeschäfte begründen die Steuerpflicht ohne Rücksicht darauf, ob in der Folge überhaupt eine Verbindlichkeit zur Erfüllung des Geschäftes begründet wird. Dies entspricht dem für Verkehrsteuern ganz allgemein geltenden Grundsatz, dass auch der spätere Wegfall der vertraglich vereinbarten Pflicht nichts mehr an der bereits entstandenen Steuerschuld ändert (Hinweis E 30. März 2000, 99/16/0404).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160299.X03

Im RIS seit

24.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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