RS Vwgh 2003/6/30 2000/02/0234

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Veröffentlicht am 30.06.2003
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Index

L00306 Bezüge Bürgermeisterentschädigung Steiermark
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3;
GdBezügeG Stmk 1997 §10 Abs1;
GdBezügeG Stmk 1997 §18 Abs1;
GdBezügeG Stmk 1997 §4;

Rechtssatz

Angesichts der regelmäßigen monatlichen Bezüge und vierteljährlichen Sonderzahlungen, der separaten Vergütung von Barauslagen, die mit der Geschäftsführung verbunden sind, und der festgestellten Höhe der vom Bf für seine Tätigkeit als Stadtrat nach § 10 Abs. 1 Stmk. GdBezügeG 1997 regelmäßig bezogenen Geldleistungen (monatlich S 17.114,--) sind diese Bezüge als Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit zu werten, weshalb die belBeh zu Recht den Anspruch des Bf auf Bezug des Arbeitslosengeldes abgewiesen hat (Hinweis E 20.12.2002, 99/02/0210 zum Fall eines Bürgermeisters nach dem Stmk. GdBezügeG 1997).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000020234.X04

Im RIS seit

29.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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