RS Vwgh 2003/7/1 2002/13/0143

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Veröffentlicht am 01.07.2003
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §107 Abs1;

Rechtssatz

Als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 107 Abs. 1 EStG 1988 kommt nur die Erhöhung eines Hauptmietzinses eines Hauptmieters in Betracht. Die Anmietung einer Wohnung, deren Hauptmietzins bereits vor Abschluss des Mietvertrages erhöht worden ist, führt nicht zur außergewöhnlichen Belastung im Sinne des § 107 Abs. 1 EStG 1988; diese setzt vielmehr voraus, dass das Mietverhältnis im Zeitpunkt der Mietzinserhöhung bereits bestanden hat (Hinweis E 18. Oktober 1995, 92/13/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002130143.X01

Im RIS seit

24.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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