RS Vwgh 2003/7/1 2002/13/0214

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §240 Abs3;
EStG 1988 §41 Abs2;

Rechtssatz

Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum Zweck der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Weg der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind (Hinweis E 4. Juni 2003, 2002/13/0241). Diese Aussage gilt unabhängig davon, ob in Fällen einer möglichen Antragsveranlagung nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 bereits veranlagt wurde oder nicht (auf die Ausführungen im - weiteren - Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Juni 2003, 2002/13/0237, wird verwiesen). Im Veranlagungsverfahren besteht eine Bindung weder an die Lohnsteuerberechnung des Arbeitgebers noch an ein allfällig vorangegangenes Lohnsteuerverfahren (Hinweis E 4. Juni 2003, 2002/13/0241).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002130214.X01

Im RIS seit

29.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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