RS Vwgh 2003/7/1 97/13/0215

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Veröffentlicht am 01.07.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;
BAO §23;

Rechtssatz

Wenn eine schriftliche Vereinbarung bei Verträgen naher Angehöriger nicht vorliegt, so müssen doch zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit festgelegt sein (Hinweis E 8.9.1992, 87/14/0186).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130215.X03

Im RIS seit

24.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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