RS Vwgh 2003/7/1 97/13/0230

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Veröffentlicht am 01.07.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18;
EStG 1988 §4 Abs4 Z1 litb idF 1993/818;

Rechtssatz

Bei den Beiträgen an eine private Krankenversicherung handelt es sich weder um Pflichtbeiträge zu einer Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der Kammer noch um Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung. Daher kommen solche Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung nur als Sonderausgaben in Betracht (Hinweis Doralt, EStG I7, Tz 279 zu § 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130230.X02

Im RIS seit

25.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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