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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs4 Z1 litb idF 1993/818;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen (Hinweis E 21. Juli 1998, 98/14/0093), dass die nach der Bestimmung des § 9a der Richtlinie für die Berufsausübung des Rechtsanwaltes bestehende standesrechtliche Vorschrift noch nicht bedeutet, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung durch einen Beschluss des zuständigen Kammerorgans zwingend zur Entrichtung auferlegt werden könnten, der Rechtsanwalt sohin nicht unmittelbar zum Abschluss einer solchen Versicherung gezwungen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130230.X03Im RIS seit
25.07.2003