RS Vwgh 2003/7/3 2000/15/0044

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Veröffentlicht am 03.07.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224;
BAO §232;

Rechtssatz

Im Sicherstellungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob der Geschäftsführer zu Recht oder zu Unrecht zur Haftung für bestimmte Abgaben herangezogen wurde. Dies ist einem allfälligen Rechtsmittel- und Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid vorbehalten. Weder der Ausgang eines allfälligen Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid noch der Ausgang eines Beschwerdeverfahrens gegen einen letztinstanzlichen Haftungsbescheid ist daher im Sicherstellungsverfahren abzuwarten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150044.X02

Im RIS seit

15.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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