RS Vwgh 2003/7/11 2000/06/0173

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Veröffentlicht am 11.07.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46;
AVG §50;

Rechtssatz

Auch wenn bei der Aufnahme der Aussage eines Zeugen § 50 AVG missachtet wurde, ist es nicht rechtswidrig, wenn seine Erklärung im Hinblick auf die Unbeschränktheit der Beweismittel gemäß § 46 AVG von der Behörde verwertet worden ist.

Schlagworte

Beweismittel Zeugen Grundsatz der Unbeschränktheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000060173.X02

Im RIS seit

13.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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