RS Vwgh 2003/7/25 2000/02/0060

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Veröffentlicht am 25.07.2003
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Einem behandelnden Spitalsarzt ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung zuzutrauen, dass er zutreffend beurteilen kann, ob eine Person in der Lage ist, eine Aufforderung zur Ablegung eines Alkomattests zu verstehen und darauf hin auch entsprechend zu reagieren.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000020060.X02

Im RIS seit

18.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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