RS Vwgh 2003/8/7 2002/02/0308

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Veröffentlicht am 07.08.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs3 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Die "Benützbarkeit" iSd § 24 Abs 3 lit b StVO 1960 muss nicht für Fahrzeuge bestimmten Ausmaßes, insbesondere bestimmter Breite, gegeben sein; vielmehr kann diese Benützbarkeit etwa auch nur für schmale Fahrzeuge gegeben sein, sodass auch dann vom Vorliegen einer "Haus- und Grundstückseinfahrt" iSd § 24 Abs. 3 lit. b StVO 1960 auszugehen ist.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002020308.X04

Im RIS seit

05.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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