RS Vwgh 2003/8/7 2002/02/0308

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Veröffentlicht am 07.08.2003
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs3 litb;

Rechtssatz

Für das Vorliegen einer Übertretung nach § 24 Abs. 3 lit. b StVO 1960 ist es unerheblich, ob durch das Parken vor der Hauseinfahrt tatsächlich eine Behinderung beim Ein- oder Ausfahren eingetreten ist (Hinweis E 21. Februar 1990, 89/02/0147).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002020308.X05

Im RIS seit

05.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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