RS Vwgh 2003/8/7 2000/16/0627

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Veröffentlicht am 07.08.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37;

Rechtssatz

Zum Tatbestand der Abgabenhehlerei gehört eine vollendete Vortat in Gestalt eines der erschöpfend aufgezählten Finanzvergehen (siehe die Nachweise bei Fellner, Finanzstrafgesetz-Kommentar I6, Rz. 2a zu § 37 FinStrG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000160627.X01

Im RIS seit

29.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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