RS Vwgh 2003/8/13 2000/08/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.08.2003
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
BUAG §25a Abs7;
GmbHG §18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0261 E 7. September 1990 RS 7

Stammrechtssatz

Ein für die Haftung gemäß den §§ 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber unmöglich macht (Hinweis E 10.7.1989, 89/15/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000080032.X03

Im RIS seit

05.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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