Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
22.02.2017Norm
ASVG §252 Abs3Rechtssatz
Rechtssatz 2
Das durch medizinische Sachverständigengutachten bewiesene Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit bereits zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres wird auch nicht durch den Umstand beseitigt, dass der Sohn des Beschwerdeführers zwischenzeitlich einer Beschäftigung nachgegangen ist. Die Angehörigeneigenschaft des Sohnes des Beschwerdeführers lebt demnach nach Beendigung von dessen Arbeitsversuchs ex lege wieder auf, es bedarf dazu keiner Antragstellung.
Schlagworte
Angehörigeneigenschaft, Arbeitsaufnahme, ErwerbsunfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:I414.2007491.1.02Zuletzt aktualisiert am
01.03.2017