RS Vwgh 2003/9/4 2002/09/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VStG §25 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/10/0134 E 20. Dezember 1990 RS 2

Stammrechtssatz

"Freie Beweiswürdigung" darf erst nach einer vollständigen Beweiserhebung einsetzen; eine vorgreifende (antizipierende) Beweiswürdigung, die darin besteht, daß der Wert eines Beweises abstrakt (im vorhinein) beurteilt wird, ist unzulässig (Hinweis auf E 11.5.1990, 90/18/0006).

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002090037.X03

Im RIS seit

30.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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