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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/10/0134 E 20. Dezember 1990 RS 2Stammrechtssatz
"Freie Beweiswürdigung" darf erst nach einer vollständigen Beweiserhebung einsetzen; eine vorgreifende (antizipierende) Beweiswürdigung, die darin besteht, daß der Wert eines Beweises abstrakt (im vorhinein) beurteilt wird, ist unzulässig (Hinweis auf E 11.5.1990, 90/18/0006).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommeneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002090037.X03Im RIS seit
30.09.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008