Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.03.2017Norm
GehG §20c Abs1Rechtssatz
Rechtssatz 1
Zur Beurteilung der Frage, ob das vom Beschwerdeführer gesetzte Fehlverhalten insgesamt betrachtet dem Vorliegen der Erbringung "treuer Dienste" entgegensteht, hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung Kriterien herausgearbeitet, die bei der Bewertung eines dienstlichen Fehlverhaltens Beachtung zu finden haben. So sind etwa
maßgeblich.
Schlagworte
Jubiläumszuwendung, treue DiensteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:W122.2132224.1.01Zuletzt aktualisiert am
20.06.2017