RS Vfgh 2006/6/7 V25/06

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Veröffentlicht am 07.06.2006
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
VfGG §57 Abs1
Örtliches Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Straning-Grafenberg idF vom 16.09.04

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes mangels Konkretisierung der nachteiligen Eingriffe in die Rechtspositionen der antragstellenden Grundeigentümer

Rechtssatz

Die Antragsteller verweisen lediglich darauf, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Parzelle 898/1, KG Wartberg, als Bauland nicht im gleichen Umfang wie als Grünland möglich sei, eine ortsübliche Bebauung nicht durchführbar sei und ein Verkauf als Bauland "nicht möglich" sei.

Entscheidungstexte

  • V 25/06
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.06.2006 V 25/06

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, Flächenwidmungsplan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2006:V25.2006

Dokumentnummer

JFR_09939393_06V00025_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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