RS VwGH Beschluss 2003/09/11 2002/13/0069

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Veröffentlicht am 11.09.2003
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Rechtssatz

Allein die innerhalb der Frist des § 45 Abs 2 VwGG vorgebrachten Wiederaufnahmegründe sind maßgebend (Hinweis E 23. April 1990, 90/19/0125).

Im RIS seit
11.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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