RS Vwgh 2003/9/15 2003/10/0153

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Veröffentlicht am 15.09.2003
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Index

L92203 Pflegegeld Niederösterreich

Norm

PGG NÖ 1993 §23 Abs5;
PGG NÖ 1993 §3 Abs4;

Rechtssatz

Wenn der Behörde bei Erlassung des Bescheides über die Verweigerung der Nachsicht vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft ein Irrtum bzw ein offenkundiges Versehen unterlaufen ist, so beziehen sich dieser Irrtum bzw dieses Versehen nicht auf Sachverhaltsumstände, die für den Bescheid über die Geldleistung wesentlich sind, sondern auf Sachverhaltsumstände, die für den Nachsichtsbescheid nach § 3 Abs 4 NÖ PGG 1993 wesentlich sind. Ein Irrtum über die Erfüllung von die Erteilung der Nachsicht im Sinn des § 3 Abs 4 leg cit rechtfertigenden Tatbestandsmerkmalen ist allerdings kein Irrtum über den maßgeblichen Sachverhalt im Sinne des § 23 Abs 5 leg cit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003100153.X02

Im RIS seit

20.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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