RS Vwgh 2003/9/17 2002/20/0562

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der unabhängige Bundesasylsenat von Amts wegen zu ermitteln gehabt hätte, worin genau die exilpolitische Tätigkeit des Asylwerbers in zeitlicher und sachlicher Hinsicht bestanden hat, und ferner, wie diese exilpolitische Tätigkeit von den türkischen Behörden bewertet wird bzw. welche Konsequenzen sie für den Asylwerber haben kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002200562.X01

Im RIS seit

28.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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