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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der unabhängige Bundesasylsenat von Amts wegen zu ermitteln gehabt hätte, worin genau die exilpolitische Tätigkeit des Asylwerbers in zeitlicher und sachlicher Hinsicht bestanden hat, und ferner, wie diese exilpolitische Tätigkeit von den türkischen Behörden bewertet wird bzw. welche Konsequenzen sie für den Asylwerber haben kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002200562.X01Im RIS seit
28.10.2003