RS Vwgh 2003/9/17 2002/20/0333

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §15 idF 1999/I/004;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §60;

Rechtssatz

Es spielt im Ergebnis keine Rolle, dass der unabhängige Bundesasylsenat in der Begründung seiner Entscheidung der Ansicht des Verfassungsgerichtshofes in dessen Erkenntnis vom 15. Juni 2001, G 138/00 u.a., VfSlg 16192/2001 - anders als der Verwaltungsgerichtshof - auch in Bezug auf die Annahme einer nur aufschiebend bedingten Wirksamkeit der Erteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung (nämlich nur und erst für den Fall des Eintritts der Rechtskraft der Abweisung des Asylantrages) folgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002200333.X01

Im RIS seit

10.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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