RS Vwgh 2003/9/17 2001/20/0197

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z3;

Rechtssatz

Zur Frage der Möglichkeit der Dechiffrierung von Codes der PKK durch die türkischen Behörden hat sich der Sachverständige auf seine Gesprächspartner (Vertreter von Menschenrechtsorganisationen, der HADEP und der PKK - nicht aber etwa offizieller türkischer Stellen) berufen. Diese hätten ihm gegenüber in Abrede gestellt, dass bisher schriftliche Aufzeichnungen der PKK von türkischen Sicherheitskräften hätten entschlüsselt werden können. Mit diesen, ausschließlich auf punktuellen Quellen (wobei auch nicht ohne weiteres einsichtig ist, weshalb gerade sie über Entschlüsselungsmöglichkeiten Bescheid wissen sollen) beruhenden Äußerungen lässt sich aber nicht darlegen, dass eine Entschlüsselung von vornherein unmöglich oder die Möglichkeit dazu zumindest in solchem Maße unwahrscheinlich ist, dass das gegenständliche Vorbringen des Beschwerdeführers "offensichtlich" den Tatsachen nicht entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001200197.X04

Im RIS seit

22.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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