RS Vwgh 2003/9/18 2003/16/0001

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Veröffentlicht am 18.09.2003
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol

Norm

LAO Tir 1984 §60 Abs1;
LAO Tir 1984 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/17/0244 E 25. November 2003

Rechtssatz

Der Vertreter hat das Fehlen ausreichender Mittel nachzuweisen (Hinweis E 9.8.2001, 98/16/0348). Reichen dabei die Mittel des Vereines nicht aus, die offenen Schuldigkeiten zur Gänze zu entrichten, so ist der Vertreter zur Befriedigung der Schulden im gleichen Verhältnis verpflichtet. Er darf dabei Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als die übrigen Schulden (Hinweis E 29.3.2001, 2000/14/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160001.X02

Im RIS seit

14.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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