RS Vwgh 2003/9/18 99/15/0262

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Veröffentlicht am 18.09.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/15/0263

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/15/0040 E 18. Dezember 1997 RS 1

Stammrechtssatz

Das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO ist nicht aus der Sicht der Behörde als Gesamtorganisation, sondern aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (Hinweis E 6.4.1995, 93/15/0064; E 8.3.1994, 90/14/0192). Tatsachen und Beweismittel kommen iSd § 303 Abs 4 BAO neu hervor, wenn sie der für die zur Abwicklung eines bestimmten Verfahrens berufenen Organisationseinheit der Behörde noch nicht bekannt gewesen sind (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2937; Ritz, BAO-Kommentar, § 303 Tz 14).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150262.X02

Im RIS seit

23.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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