RS VwGH Erkenntnis 2003/09/18 2002/16/0204

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Veröffentlicht am 18.09.2003
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/14/0092 E 26. Mai 2004 Rechtssatz

Hat die Abgabenbehörde die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke mit Null festgesetzt, so hatte auf Grund dieser Nullfestsetzung hinsichtlich der Mehrleistungen zwingend eine Gutschrift zu erfolgen (Hinweis E 22. März 2000, 99/13/0098), die mit der Bekanntgabe des Bescheides über die Nullfestsetzung wirksam wurde (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 210, Rz 5), was unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Tir LAO über die Einhebung der Abgaben zu einem Guthaben führte.

Im RIS seit
14.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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