RS Vwgh 2003/9/18 2003/16/0078

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2003
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

ABGB §936;
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;

Rechtssatz

"Aufgriffsrechte" sind nach der hg. Judikatur (Hinweis E 27. Jänner 1999, 98/16/0398) mit dem dabei von den Vertragsparteien bezeichneten Wert in die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren einzubeziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160078.X02

Im RIS seit

17.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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