RS Vwgh 2003/9/18 2003/06/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2003
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Index

25/01 Strafprozess
27/01 Rechtsanwälte

Norm

RAO 1868 §5 Abs2;
StPO 1975 §39 Abs3;

Rechtssatz

Die "Vertrauenswürdigkeit" iSd § 5 Abs. 2 RAO iVm § 39 Abs. 3 StPO ist zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit welchem die Streichung des Beschwerdeführers aus der Verteidigerliste des Oberlandesgerichtes bestätigt wurde, zu beurteilen und insofern ist eine Prognoseentscheidung (unter Bedachtnahme auf vergangene Ereignisse) vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003060103.X01

Im RIS seit

22.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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