RS Vwgh 2003/9/19 2000/12/0128

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Veröffentlicht am 19.09.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

AVG §52;
PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1997/I/138;
PG 1965 §4 Abs7 idF 1997/I/138;

Rechtssatz

Selbst wenn eine Restarbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung noch vorhanden gewesen sein sollte, wäre vom ärztlichen Sachverständigen eine Aussage dahingehend zu treffen gewesen, ob nicht durch die Ausübung dieser Restarbeitsfähigkeit eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers zu erwarten gewesen wäre, bzw. vom berufskundlichen Sachverständigen, ob bei dieser Restarbeitsfähigkeit eine abstrakte Eingliederungsmöglichkeit im Sinne eines "regelmäßigen Erwerbes" gegeben wäre.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000120128.X01

Im RIS seit

14.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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