RS Vwgh 2003/9/19 2002/12/0270

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §39 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/12/0062 E 24. März 1993 RS 6 (hier: Gutgläubigkeit im Sinne des § 39 Abs. 1 PG 1965)

Stammrechtssatz

Eine Gutgläubigkeit iSd § 13a Abs 1 GehG ist auch für den Fall nicht anzunehmen, daß im Zeitpunkt der Empfangnahme der einzelnen Leistungen zwar ein gültiger Titel bestand, der Beamte am Weiterbestand dieses Titels aber ernstlich zweifelte oder zweifeln mußte (Hinweis E 20.4.1989, 87/12/0169, VwSlg 12904 A/1989).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120270.X02

Im RIS seit

12.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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