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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §82 Abs1, §87 Abs3Leitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist nach Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Nichterfüllung des Verbesserungsauftrages; keine Unterbrechung der Frist durch eine nicht meritorische Erledigung des Verfahrenshilfeantrags; keine Auswirkung der Bestellung eines Verfahrenshelfers für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof auf den Fristenlauf für die Beschwerdeerhebung vor dem Verfassungsgerichtshof; Abweisung des AbtretungsantragsRechtssatz
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Fristen, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B806.2006Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011