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19 Völkerrechtliche VerträgeNorm
B-VG Art137 / AllgLeitsatz
Zurückweisung einer Staatshaftungsklage betreffend Schadenersatzansprüche wegen legislativen Unrechts hinsichtlich des Disziplinarverfahrens gegen Beamte; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als offenbar aussichtslosRechtssatz
Weder aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten (zur EMRK vgl VfSlg 17002/2003).Weder aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten (zur EMRK vergleiche VfSlg 17002/2003).
She auch die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags A2/06 vom selben Tag sowie A13/08, B v 28.08.08: auch aus völkerrechtlichen Auffassungen (Views) des UN-Menschenrechtssausschusses kein Staatshaftungsanspruch abzuleiten.
Weiters: A6/11, B v 19.09.11.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, Staatshaftung, EU-Recht, VfGH / Verfahrenshilfe, Dienstrecht, Disziplinarrecht, SchadenersatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:A9.2006Zuletzt aktualisiert am
21.10.2011