RS Vwgh 2003/9/24 99/13/0011

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Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §34;
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;

Rechtssatz

§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 fordert ausdrücklich die Leistung von bestimmten Beträgen an "gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen". Als "gemeinnützig" können entsprechende Vereinigungen aber nur beurteilt werden, wenn sie insgesamt die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO erfüllen, nicht aber, wenn sie lediglich in gewissen Teilbereichen allenfalls gemeinnützig handeln und überdies nur zeitlich beschränkt auf eine "Gewinnorientierung" verzichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130011.X01

Im RIS seit

20.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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