RS Vwgh 2003/9/24 2000/13/0003

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Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §240 Abs3;
EStG 1988 §4 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0004

Rechtssatz

Es trifft zu, dass die jeweiligen steuerlichen Konsequenzen beim Arbeitgeber und beim Arbeitnehmer getrennt zu ziehen sind. Damit besteht für die lohnsteuerrechtliche Beurteilung auch keine Bindungswirkung in Bezug auf die Beurteilung als Betriebausgaben beim Arbeitgeber.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130003.X01

Im RIS seit

29.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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