RS Vwgh 2003/9/24 2002/17/0177

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Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkometerG Wr 1974;
VStG §21 Abs1a idF 2002/I/065;
VwRallg;

Rechtssatz

Ermittlungen mit Auslandsbezug und die Durchführung mündlicher Verhandlungen sind in Abgabenstrafverfahren betreffend Übertretungen nach dem Parkometergesetz typische Aufwendungen, mit denen zu rechnen ist. Diese Aufwendungen können einen besonderen finanziellen Einsatz erfordern und im Einzelfall ein Vielfaches der verhängten Strafhöhe betragen. Im Fall der Vollziehung der Ersatzfreiheitsstrafe bleiben die Aufwendungen des Abgabenstrafverfahrens zur Gänze ungedeckt. Es darf allerdings nicht übersehen werden, dass der Aufwand der Strafbehörden in Einzelfällen zwar hoch sein kann, dadurch aber auch aussichtslose Rechtsmittel hintangehalten werden, was insgesamt zu einer kostengünstigeren Vollziehung der Verwaltungsstrafbestimmungen beiträgt.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002170177.X02

Im RIS seit

13.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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