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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs2;Rechtssatz
Unter einer Bilanzänderung ist der Ersatz eines an sich zulässigen Bilanzansatzes durch einen anderen gleichfalls zulässigen Ansatz zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130107.X01Im RIS seit
20.10.2003