RS Vwgh 2003/9/24 99/13/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs2;

Rechtssatz

Unter einer Bilanzänderung ist der Ersatz eines an sich zulässigen Bilanzansatzes durch einen anderen gleichfalls zulässigen Ansatz zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130107.X01

Im RIS seit

20.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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