RS Vwgh 2003/9/24 2000/13/0003

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Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs2;
EStG 1988 §20 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0004

Rechtssatz

Die Rückzahlung steuerfreier oder gar nicht steuerbarer Einnahmen führt gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 zu keinem Werbungskostenabzug (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Band III B, Tz 1 zu § 16 Abs. 2 EStG 1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130003.X05

Im RIS seit

29.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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